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Streit um die Stadtrechte

Bereits um 1397 besaß Hirschberg schon einige Marktrechte. Es ist möglich, dass sich die Bewohner durch den häufigen Wechsel der Burgbesatzung und ihrer Herren einige Freiheiten aneigneten und diese in der Folgezeit auch behaupteten.

Eines der ersten Rechte war die Brauereigerechtsame.

Die Hirschberger Bürger brauten nicht nur für ihren Haushalt, sondern schenkten das Bier zu gewissen Zeiten aus und verkauften es an die Bewohner der Umgebung. Es durfte kein fremdes Bier in den Bezirk eingeführt werden. Geschah dies trotzdem, so hatten die Hirschberger das Recht, das Bier zu beschlagnahmen und auszutrinken. Brauberechtigt waren allerdings nur Altbürger (1848: 58 Häuser). Gebraut wurde im fürstlichen Brauhaus oder zu Hause. Dieses Brauhaus stand in der Brauhausgasse und wurde 1987/88 im Zuge der Grenzmaßnahmen abgerissen.

Um das Braurecht gab es ständig Auseinandersetzungen mit dem Schlossherren, besonders unter den Reußen, so dass sich die Bürger 1709 die Erlaubnis von Prag einholten, ein eigenes Brauhaus zwischen dem Mühlgraben und der Saale zu bauen. Die Bierkeller befanden sich links der heutigen Bahnhofstraße. Am Tag vor dem Brauen soll der Stadtrufer durch die Stadt gezogen sein und gerufen haben: "Es wird hiermit bekanntgemacht, dass niemand in den Mühlgraben macht, denn morgen wird gebraut!"

Neben der Bierbrauerei hatten die Hirschberger das Recht der Fischerei, der Jagd und das Hutrecht erworben.

 

Frauen spülen die Wäsche im Mühlgraben an der Saale

 

König Wenzel soll diese Rechte den Hirschbergern aus Dankbarkeit in einem Freiheitsbrief übertragen haben.

Der Sage nach soll dieser König während der Flucht aus Prag nach Hirschberg gekommen und von den Hirschbergern in einer Höhle an der Saale versteckt worden sein. Zum Dank gab er seinen Rettern einige Rechte, die er ihnen nach seiner Rückkehr nach Prag in einem Freiheitsbrief 1397 bestätigte. Sagenhaft und merkwürdig war aber auch der Verlust dieser ersten Freiheiten.

Der Frühmesskaplan von Gefell wurde von den Hirschbergern beschuldigt, die „alten Dokumenta und Relationes“, die im Altar der Schlosskapelle aufbewahrt wurden, entwendet und vernichtet zu haben. Die empörten Bürger erschlugen diesen treulosen Seelenhirten am Altar. Nun war aber auch noch eine Abschrift dieses Freiheitsbriefes in einem Buch eines Zimmermanns aus Ullersreuth vorhanden. Ein Gezeugnisbrief wurde ausgestellt, in dem alte Leute aus Hof, Naila und anderen Orten die Freiheiten der Hirschberger Bürger unter Eid bezeugten. Dieses Dokument wurde an die königliche Kanzlei nach Prag mit der Bitte um Neuausstellung geschickt.

Am 23. März 1479 stellte der Böhmenkönig Wladislaus einen neuen Freiheitsbrief aus. Diese Urkunde wurde streng behütet und ist bis heute erhalten.

In den nächsten Jahrzehnten ließen sich die Hirschberger Rechte und Freiheiten von böhmischen und österreichischen Königen und Kaisern bestätigen. Diese Originalurkunden sind bis heute erhalten und befinden sich im Archiv der Stadt Hirschberg.

Welches waren die verbrieften Rechte?

  1. Das Recht "zu Mulzen und zu Brauen"
  2. Das Recht der Bannmeile, d.h. im Gerichte Hirschberg darf nur Hirschberger Bier geschenkt werden, ausgenommen die Erbkretzschmare
  3. Das Treiben von allerlei Handel in diesem Bezirk
  4. Das Recht der Hasenjagd im Gerichte Hirschberg
  5. Das Fischrecht in den zum Schlosse gehörenden Wassern
  6. Die Behütung der liegenden und wüsten Flecke um die Stadt und Schloß
  7. Die Freiheit, nicht in Stock und Turm geworfen zu werden; ausgenommen die peinlichen Sachen (Hochgericht)
  8. Das Recht des Hausfriedens, d.h., dass kein Bürger ohne Recht und Gericht gefänglich aus seinem Haus fortgeführt werden darf
  9. Das Recht des Gerichtes über das Landvolk

An Pflichten wurden den Bürgern auferlegt: 

  1. Die zehnte Garbe von allem Getreide abzuliefern
  2. Weißat, Käs und Eier zu geben; hiervon bleiben ein Gut und die zwei Mühlen ausgenommen, die einen Geldzins geben
  3. Dem König von Böhmen Kriegsdienst zu leisten
  4. Drei Tage mit der Sichel zu schneiden
  5. Vier zum Schlosse gehörige Wiesen mit dem Rechen aufzuheuen

 

Um diese Grundrechte mussten die Bürger oftmals einen harten Kampf gegen die jeweiligen Schlossherren führen, welche die Rechte immer wieder einzuschränken versuchten. 250 Jahre lang wurden besonders die Rechte auf Jagd, Fischerei und Erbgericht streitig gemacht. Nachdem Heinrich X. von Reuß-Lobenstein die Herrschaft über das Schloß erhalten hatte, kam es zu besonders heftigen Auseinandersetzungen zwischen Schlossherren und Bürgerschaft.

Heinrich X. hatte eine Tranksteuer erhoben, eine Zolltafel errichtet und das Fischen vollständig verboten.

Als die Bürger mit einem Schreiben in Eger nichts erreichten, beschlossen sie, eine Abordnung nach Wien zu schicken, um sich die alten Rechte wieder bestätigen zu lassen. Heinrich X. drohte, auf dem Markt einen dreifachen Galgen zu errichten, um die Rädelsführer, welche nach Wien gereist waren, daran aufzuhängen. Vom Schlossberg aus wurden fischende Bürger beschossen, um sie aus der Saale zu vertreiben. Da sich aber etliche nicht stören ließen, kamen einige Soldaten zur Saale und bedrohten die Fischenden mit den Gewehren.

Die Bürger jedoch wateten ans andere Ufer und ließen sich von ihren Angehörigen Kleider und Nahrung bringen. Danach begaben sie sich auf die Reise nach Prag, um sich Freibriefe ausstellen zu lassen, damit sie nach Hirschberg wieder zurückkehren konnten.

Der Hungerturm am Schloss Hirschberg

Hungerturm am Schloss


1716 trafen 100 Soldaten in Hirschberg ein. Das Rathaus wurde besetzt, die Wirtschaft geschlossen und der Wirt als Gefangener nach Ebersdorf abgeführt. Das bürgerliche Brauhaus wurde abgerissen, die Balken in die Saale geworfen, die Braugeräte mutwillig zerstört. Der Rat floh ins Gebiet des Markgrafen von Bayreuth und konnte lange nicht zurückkehren. In einem Brief der Hirschberger an den Kaiser hieß es: „Es ist mit menschlichen Zungen und Worten nicht auszusprechen, sondern vielmehr mit blutigen Tränen zu bejammern, was für grausame Tyrannay und Gewalttätigkeiten uns, den alten Bürgern, Rat und sämtlicher Stadt Hirschberg von hiesiger Schlossobrigkeit, den Herren Graffen Reußen von Plauen, bisher wider unser Kaiser- und Königlichen Privilegien zugezogen worden und bis dato noch nicht aufgehört.“

Im Jahre 1806 wurden die Hirschberger Rechte aufgehoben und ihre Erneuerung bei Strafe verboten.

Die Sonderrechte des Hirschberger Stadtrechts galten nun nicht mehr, und damit hatten die kaiserlichen Privilegien ein Ende.

 

 

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