Beurkundung von Sterbefällen
Allgemeine Information:
Der Sterbefall ist spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag dem
zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Ist dies ein Sonnabend, so muss die
Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.
Sterbefälle werden durch die Angehörigen selbst oder in deren Auftrag durch
ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl im Standesamt des Sterbeortes zur Anzeige
gebracht.
Gebühren:
1 Sterbeurkunde 7,00 €
Sie benötigen:
- Personalausweis und wenn vorhanden, Reisepass des Verstorbenen
- Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen
- Heiratsurkunde bei verheirateten Verstorbenen
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Nachweis der Auflösung der Ehe,
- bei Geschiedenen rechtskräftiges Scheidungsurteil
- bei Verwitweten Sterbeurkunde des Ehepartners