Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung
Allgemeine Informationen:
Die Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung zu einem Kind kann in jedem
Standesamt oder Jugendamt erklärt und beurkundet werden.
Sollte gleichzeitig auch die gemeinsame Sorge der Kindeseltern begründet werden, kann die Erklärung nur bei den Jugendämtern erfolgen.
Die Erklärungen sind bereits zum ungeborenen Kind möglich.
Gebühren:
Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen sind gebührenfrei.
Sie benötigen:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Geburtsurkunde vom Kind
- Geburtsurkunde vom Vater
- Geburtsurkunde der Mutter
- Nachweis der Auflösung der Ehe bei Geschiedenen und Verwitweten