Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen
Allgemeine Informationen:
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnsitz
(Haupt- oder Nebenwohnsitz) der Eheschließenden.
Die Ehe kann bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen
werden.
Die Eheschließenden sollten die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Partner verhindert, so hat er eine schriftliche Vollmacht darüber abzugeben, dass er mit der Anmeldung einverstanden ist.
Gebühren:
Anmeldung der Eheschließung 33,00 €
Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 55,00 €
Eheschließung mit ausländischer Beteiligung 55,00 €
1 Eheurkunde 7,00 €
(weitere Gebühren können anfallen, z.B. Stammbuch der Familie)
Sie benötigen:
Die erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte im Standesamt, da diese
je nach Lebenslage sehr unterschiedlich sind.
Bei Ausländerbeteiligung ist unbedingt ein gültiger Reisepass mitzubringen.