Beurkundung von Geburten
Allgemeine Informationen:
Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Die Geburt ist binnen einer Woche dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.
Sie benötigen:
Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde und Personalausweis