Kirchenaustritte
Allgemeine Informationen:
Seit dem 1. März 2009 ist gesetzlich geregelt, dass das Wohnsitz-Standesamt
zur wirksamen Entgegennahme einer Kirchenaustrittserklärung zuständig ist.
Rechtsgrundlagen:
Thüringer Kirchensteuergesetz
Gebühren:
1 Beurkundung der mündlichen Erklärung 30,00 €
Sie benötigen:
- Personalausweis oder Reisepass