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Auskunft aus den Personenstandbüchern/-registern

Allgemeine Informationen:

Einsicht in die Personenstandsbücher/-register und Erteilung von Auskünften und
Personenstandsurkunden kann nur von Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit
und von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge.

Behörden haben den Verwendungszweck anzugeben (ggf. Bestallung, Vollmacht
als Nachweis der Berechtigung beifügen).


Gebühren:

Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder
Datum oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben
nicht gemacht werden können, je nach Aufwand                       17,00 € bis 55,00 €

 

 

Kontakt


Standesamt


Frau Jordan


Tel.: 036646 280813


eMail: jordan@stadt-tanna.de