Ehefähigkeitszeugnis
Allgemeine Informationen:
Deutsche Bürger benötigen bei der Eheschließung im Ausland ein
Ehefähigkeitszeugnis.
Zuständig ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz der
Eheschließenden befindet.
Näheres erfahren Sie in Ihrem zuständigen Standesamt.
Gebühren:
1 Ehefähigkeitszeugnis 33,00 €
Sie benötigen:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch/-register
- Nachweis vorheriger Ehen und deren Auflösung durch Tod/Scheidung
- Aufenthaltsbescheinigung (vom Einwohnermeldeamt