Ausstellung von Personenstandsurkunden
Allgemeine Informationen:
Urkunden werden im Original aus den Personenstandsbüchern/-registern
ausgestellt, für die Eheschließung benötigt man eine beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenbuch/-register.
Gebühren:
1 Urkunde aus den Personenstandsbüchern/-register 7,00 €
1 beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsbüchern/- register 7,00 €