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Veranlagung zur Hundesteuer

Steuer:

Die Hundesteuer wird durch die Hundesteuersatzung der Stadt Hirschberg vom 02. September 2013 (zuletzt geändert am 28.10.2019) festgelegt und beträgt:

  • für den 1. Hund 55,00 € pro Jahr
  • für den 2. Hund 70,00 € pro Jahr
  • für jeden weiteren Hund 95,00 € pro Jahr
  • für jeden gefährlichen Hund 520,00 € pro Jahr

Die Definition „gefährlicher Hund“ bestimmt sich nach § 3 Abs. 2 und 3 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung durch Tiergefahren (ThürTierGefG).

 

Fälligkeit:

Die Hundesteuer ist am 01.05. jeden Jahres fällig.

 

Hinweise:

  • Das Vorliegen einer aktuellen Hundehaftpflichtversicherung ist bei Anmeldung nachzuweisen.
  • Hunde sind gem. § 1 Thüringer Chippflichtverordnung (ThürChipVO) dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen.

 

Anzeigepflicht:

Bei der Stadtverwaltung Hirschberg ist jeder über vier Monate alte Hund binnen 14 Tagen anzuzeigen, der:

  • neu angeschafft wurde,
  • beim Zuzug mitgebracht wurde,
  • zur Pflege oder Probe gehalten wird,
  • der aus eigener Zucht hervorgegangen ist.

Bei der Anmeldung ist für jeden Hund das Formular „Hundesteueranmeldung“ der Stadt Hirschberg zu verwenden.

 

Formulare:

Kontakt

 

Stadtverwaltung

Marktstraße 2
07927 Hirschberg

Telefon: 036644 4300

Telefax: 036644 43022

eMail: info@stadt-hirschberg-saale.de