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Beurkundung von Geburten

Allgemeine Informationen:

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Die Geburt ist binnen einer Woche dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.

 

 Sie benötigen:

Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde und Personalausweis

 

Kontakt


Standesamt


Frau Jordan


Tel.: 036646 280813


eMail: jordan@stadt-tanna.de