Lärmaktionsplan gem. § 47d BImschG, 4. Stufe (2024)
Lärmaktionsplanung – Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Der Stadtrat der Stadt Hirschberg hat in seiner Sitzung am 07.01.2025 den Lärmaktionsplan der Stadt Hirschberg beschlossen.
Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ in Verbindung mit § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) am 15.Juni 2005. Diese haben zum Ziel, schädliche Auswirkungen und Belästigungen betroffener Personen zu verhindern und vermindern.
Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen nach § 47d Abs. 3 BImSchG zu unterrichten. Der Lärmaktionsplan der Stadt Hirschberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Lärmaktionsplan wird vom Tag der Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Hirschberg, Marktstraße 2, 07927 Hirschberg während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Planes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der Lärmaktionsplan ist nach der Bekanntmachung auch hier einsehbar.
Abschluss der Lärmkartierung 2022
Beginn Lärmaktionsplanung 2024
Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Stadt Hirschberg und ihrer Ortsteile durchgeführt. Es ist vorgeschrieben, die Lärmkarten zu veröffentlichen.
Sie finden diese Lärmkarten ab sofort auf der Internetseite des TLUBN unter https://www.tlubn.thueringen.de/kd/ .
Die Bürger sind eingeladen, aktiv an der bevorstehenden Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes mitzuwirken.