Verlust von Dokumenten
Allgemeine Informationen
Der Inhaber eines Ausweises (Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass) hat den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen.
Liegt kein gültiges Dokument vor, so ist unverzüglich ein neues Dokument zu beantragen
(siehe Personalausweise/Reisepässe)
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (10,00 Euro) ist innerhalb 1 Tages möglich.
Hinweise
Das Wiederauffinden eines verloren gegangenen Dokumentes ist unverzüglich beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
ThürPAuswG, PassG