Ausstellung eines Fischereischeines
Allgemeine Informationen
Ein Fischereischein kann auf Antrag ausgestellt werden für 1 Jahr, für 5 Jahre, für 10 Jahre und auf Lebenszeit.
Ebenso kann ein Vierteljahresfischereischein beantragt werden.
Ein Jugendfischereischein wird für Personen erteilt, die das achte, aber noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben. Die Erteilung erfolgt einmalig vom Tag der Ausstellung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Bearbeitungsdauer
Der Fischereischein kann nach Ausstellung des Antrages und nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen sofort ausgestellt und ausgehändigt werden.
Rechtsgrundlage
ThürFischG
Gebühren
Jugendfischereischein 12,00 €
Fischereischein für 1 Jahr 18,00 €
Fischereischein für 5 Jahre 45,00 €
Fischereischein für 10 Jahre 70,00 €
Fischereischein auf Lebenszeit 245,00 €
Vierteljahresfischereischein 25,00 €
Die Gebühr ist grundsätzlich bei der Beantragung zu entrichten!
Sie benötigen
- ausgefüllten Fischereischeinantrag
- Fischereiprüfungszeugnis
- 1 aktuelles Passbild