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Untersuchungsberechtigungsschein für Erst- und Nachuntersuchung

Jugendliche die das 14. Lebensjahr vollendet, aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten von der Meldebehörde einen Untersuchungsberechtigungsschein für Erst- und Nachuntersuchung.
Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztliche Erstuntersuchung erhalten Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen, an berufsvorbereitenden Maßnahmen nach dem  Arbeitsförderungsgesetz teilnehmen, sowie Schüler, die ein Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr oder eine Berufsfachschule besuchen.
Im Falle der Nachuntersuchung muss eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorgelegt werden, dass die Nachuntersuchung verlangt wird.
Zuständig für die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine ist die Gemeinde in der der Jugendliche seinen Hauptwohnsitz hat. 

Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde, Kinderausweis o. Personalausweis des Jugendlichen
- Ausbildungsbescheinigung bei Nachuntersuchung 

Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz

Gebühren
gebührenfrei

 

Kontakt

 

Pass- und Meldestelle/
Soziales

Frau Schult

Tel.: 036644 43023

eMail: meldewesen@stadt-hirschberg-saale.de