Wohnung an-, ab- oder ummelden
Allgemeine Informationen
Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen festzustellen und nachweisen zu können.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Frist für die Anmeldung beträgt 2 Wochen nach dem Einzug.
Wenn Sie innerhalb von Hirschberg umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug bei der Meldebehörde ummelden.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden.
Ebenso ist eine Nebenwohnung abzumelden, wenn sie aufgegeben wird.
An- Um-, und Abmeldungen sind grundsätzlich persönlich zu erledigen. Für Familien kann ein Familienmitglied die Meldung vornehmen.
Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer.
Die Abmeldung kann auch schriftlich erfolgen.
Gebühren
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Sie benötigen
Personalausweis bzw. Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung (Pflicht seit 01.11.2015)
Geburts- bzw. Eheurkunde
Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass aller Familienmitglieder, die
mit angemeldet werden sollen.