Beantragen von Führungszeugnissen
Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Das Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig ist die Meldebehörde, bei denen Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Allerdings kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Der Antrag wird dann in Ihrem Beisein ausgefüllt.
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Außerdem können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.
Hinweise für die Online-Beantragung eines Führungszeugnisses bzw. einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz oder über das Informationsmaterial dazu.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Führungszeugnis ein neues Aussehen erhält.
Es gibt 2 Arten von Führungszeugnissen:
• für private Zwecke (Belegart N)
• zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
Die Meldebehörde muss daher bei Ihnen den Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde erfragen, der das Führungszeugnis zugesandt werden soll.
Antrag Führungszeugnis
Antrag
Sie benötigen:
• Personalausweis oder
• Reisepass und
• Geburtsname der Mutter
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 1 - 2 Wochen.
Rechtsgrundlage
BZRG
Gebühren
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €.