Untersuchungsberechtigungsschein für Erst- und Nachuntersuchung
Jugendliche die das 14. Lebensjahr vollendet, aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen einen Untersuchungsberechtigungsschein für Erst- und Nachuntersuchung.
Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztliche Erstuntersuchung erhalten Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen, an berufsvorbereitenden Maßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz teilnehmen, sowie Schüler, die ein Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr oder eine Berufsfachschule besuchen.
Im Falle der Nachuntersuchung muss eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorgelegt werden, dass die Nachuntersuchung verlangt wird.
Zuständig für die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine ist der Freistaat Thüringen - "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie".
Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen --> Link zur Beantragung
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz
Gebühren
gebührenfrei