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Untersuchungsberechtigungsschein für Erst- und Nachuntersuchung

Jugendliche die das 14. Lebensjahr vollendet, aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen einen Untersuchungsberechtigungsschein für Erst- und Nachuntersuchung.
Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztliche Erstuntersuchung erhalten Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen, an berufsvorbereitenden Maßnahmen nach dem  Arbeitsförderungsgesetz teilnehmen, sowie Schüler, die ein Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr oder eine Berufsfachschule besuchen.
Im Falle der Nachuntersuchung muss eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorgelegt werden, dass die Nachuntersuchung verlangt wird.
Zuständig für die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine ist der Freistaat Thüringen - "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie". 

Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen --> Link zur Beantragung


Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz

Gebühren
gebührenfrei

 

Kontakt

 

Pass- und Meldestelle /
Soziales

Frau Meißner

Tel.: 036644 43023

eMail: meldewesen@stadt-hirschberg-saale.de